Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die RepuGraph GmbH (im Folgenden RepuGraph genannt) wird vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Frauke Ahlert, Dr. Nico Brehm und Christian Iser (Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen). RepuGraph stellt einen kostenpflichtigen integrativen Bewertungsdienst als webbasiertes Anwendungssystem (SaaS) zur Verfügung. Der Vertragspartner von RepuGraph kann den Bewertungsdienst individuell für sich einrichten und die zur Verfügung gestellten grafischen Auswertungen auf seiner eigenen Webseite einbinden. Nachfolgende Bedingungen gelten für Verträge zwischen RepuGraph im Verhältnis zu deren Vertragspartnern.

1. Geltung der AGB
1.1. Das RepuGraph-Produkt ist ein kostenpflichtiger integrativer Bewertungsdienst für Anbieter- und Produktbewertungen. Vertragspartner können das System von RepuGraph nutzen um die Bewertungen ihrer Kunden über eine unabhängige, externe Instanz einzuholen, aufbereiten zu lassen und dargestellt zu bekommen.
1.2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RepuGraph gelten für die Erbringung der durch RepuGraph angebotenen Leistungen zwischen Unternehmern, die im Sinne des § 14 BGB handeln.
1.3. Vertragspartner von RepuGraph sind ausschließlich Unternehmen, die das RepuGraph-System als Bewertungssystem einsetzen, nicht aber deren Kunden.
1.4. Alle Angebote und Leistungen von RepuGraph erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden AGB sind Bestandteil aller mit RepuGraph abgeschlossenen Verträge und gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden, auch für künftige Verträge.

2. Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand ist das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Dauer des Vertrages beschränkte Nutzungsrecht des RepuGraph-Anwendungssystems als Applikation für individuell umsetzbare Bewertungskonzepte. RepuGraph stellt als Application Service Provider diese zentral gehostete Anwendung über das Internet auf Basis eines Mietvertrages zur Verfügung.
2.2. Die angebotene Applikation wird dem Vertragspartner und dessen Kunden auf einem RepuGraph-Server zugänglich gemacht. Der Vertragspartner und dessen Kunden stellen auf eigene Kosten per Internet den Zugang zu den Angeboten von RepuGraph her.
2.3. Der Vertragspartner kann zwischen unterschiedlichen Leistungs- und Transaktionspaketen und Features wählen. Die Inhalte der Leistungs- und Transaktionspakete und die Features werden in der jeweils aktuellen Preis- und Leistungsübersicht dargestellt.
2.4. Die Software verbleibt während der gesamten Nutzungsdauer auf den Servern von RepuGraph. Dem Vertragspartner werden die jeweils benötigten Funktionen der Anwendung lediglich über Datenleitungen auf seinem Bildschirm zur Verfügung gestellt.

3. Benutzerauthentifizierung
3.1. Alle Angebote von RepuGraph stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Vertragspartner dar und sind stets freibleibend.
3.2. Für die Nutzung der Leistung muss sich der Vertragspartner bei RepuGraph registrieren. Dies erfolgt über die erstmalige Anmeldung im RepuGraph Control Center. Die Zugangsdaten zur Registierung (URL der Website, Organisationsname und Passwort) werden dem Vertragspartner per Email zugesendet. Mit der Registrierung werden die AGB von RepuGraph akzeptiert. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
3.3. Ein Kunde gilt als registriert, wenn dieser seine Zugangsdaten auf seine Aufforderung hin von RepuGraph erhalten hat. Mit der Registrierung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab.
3.4. Für die Registrierung erfragt RepuGraph folgende Daten, diese sind vollständig und korrekt anzugeben:
Firma, Vorname, Name, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Stadt, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Shop- oder Webadresse, Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl, Bankname, Umsatzsteuer-Nr.
Mit dem erstmaligen Login im Administrationsbereich (RepuGraph Control Center) und der Bestätigung der AGB beginnt der rechtskräftige Vertrag über die Nutzung der angebotenen Leistungen.
3.5. Nach dem ersten Einloggen sollte der Vertragspartner sein Passwort ändern, um die Passwortsicherheit zu gewährleisten. Der Vertragspartner ist verpflichtet das Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben.

4. Pflichten und Obliegenheiten
4.1. Die Vertragspartner von RepuGraph sind verpflichtet die entsprechende vereinbarte Gebühr fristgerecht zu zahlen. Änderungen bei der Anschrift oder bei den Bankdaten sind RepuGraph unverzüglich mitzuteilen.
4.2. Der Vertragspartner ist zur Anzeige von Mängeln gemäß §536 BGB verpflichtet. §536 BGB wird abgedungen. RepuGraph haftet nicht gemäß §536 BGB.
4.3. Eine Nutzung der Applikation darf nur durch den in der Anmeldung aufgeführten Nutzer (Vertragspartner) und dessen Mitarbeiter erfolgen. Der Vertragspartner hat geeignete Maßnahmen zu treffen, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen. Es ist nicht gestattet den Dienst zu manipulieren oder zu verändern. RepuGraph behält sich vor, den Zugang des Vertragspartners im Falle eines gezielten Manipulationsversuches kostenpflichtig zu sperren.
4.4. Der Vertragspartner stellt RepuGraph von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder Dritte gegenüber RepuGraph wegen der von dem Vertragspartner zu vertretenden Verletzung ihrer Rechte, geltend machen.

5. Testversion, Testzeitraum und Upgrade
5.1. Nach dem Vertragsabschluss erhält der Vertragspartner die Möglichkeit, die zur Verfügung gestellten Leistungen von RepuGraph kostenfrei zu testen. Die Testphase endet automatisch nach Ende des im Leistungspaket definierten Testzeitraums (i.d.R. 1-2 Monate). Alle aufgeführten Vorschriften gelten entsprechend.
5.2. Erfolgt bis Ablauf des kostenlosen Testzeitraums kein schriftlicher Widerruf per Fax oder Post, so geht der Vertrag in die kostenpflichtige Nutzungsphase über. Die Mindestlaufzeit der kostenpflichtigen Nutzungsphase beträgt 12 Monate. Der Widerruf muss lediglich die Erklärung enthalten, dass der Kunde nicht weiter an dem Angebot von RepuGraph interessiert ist. Erfolgt der Widerruf erlischt das Nutzungsrecht des Vertragspartners sofort.
5.3. Im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung behält sich RepuGraph nach Vertragsschluss Leistungsänderungen vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird spätestens 4 Wochen vor Umsetzung eine entsprechende Mittelung von RepuGraph an die Vertragspartner erfolgen.
5.4. Der Vertragspartner kann jederzeit ein Upgrade seines Leistungspaketes auf ein höherwertiges Leistungspaket vornehmen. Für das Upgrade werden die monatlichen Gebühren ab dem Folgemonat angepasst, der Vertragszeitraum jedoch nicht beeinflusst.

6. Nutzungsentgelt, Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Die Höhe des Entgelts für die Nutzung eines Leistungs- und Transaktionspaketes wird in einem individuellen Angebot dargestellt, das dem Vertragspartner im Vorfeld der Freischaltung seines RepuGraph-Leistungspaktes zugeht. Im Angebot sind Gebühren für die Leistungsnutzung über einen festgelegten Zeitraum, transaktionsabhängige Gebühren sowie Dienstleistungen zur Umsetzung individueller Anforderungen und die Mindestvertragslaufzeit enthalten. Mit der Annahme des Angebots wird der Vertag die Höhe des zu entrichtenden Entgelts sowie die Fälligkeit/en festgelegt. Außer in Fällen besonderer Absprachen ist eine monatliche Nutzungsgebühr zu entrichten. Die monatliche Grundgebühr ist im Voraus fällig. Gemeldete Transaktionen (i.d.R. Bestellungen), die über die im abgeschlossenen Vertrag enthaltenen Transaktionen hinausgehen, werden im Folgemonat entsprechend der angebotenen Transaktionspaketpreise abgerechnet.
6.2. Mit der erstmaligen Anmeldung im RepuGraph Control Center erklärt sich der Vertragspartner mit dem im zuvor angenommenen Angebot festgelegten Leistungsumfang und der zu zahlenden monatlichen Vergütung einverstanden. Einrichtungsgebühren sind mit Vertragsabschluss fällig.
6.3. Alle Gebühren und genannten Preise sind Netto-Beträge, denen die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Diese wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

7. Fälligkeit und Verzug
7.1. Die Zahlung des Entgeltes erfolgt ausschließlich durch Lastschrifteinzug. Das Entgelt für das aktivierte Leistungspaket ist für die Vertragslaufzeit monatlich im Voraus zahlbar. Zusätzliche Transaktionspakete werden im Folgemonat abgerechnet. Für das Lastschriftverfahren ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung mit zugehörigen Bankverbindungsdaten notwendig.
7.2. Der Abrechnungszeitraum beträgt jeweils einen Kalendermonat (z.B. 06.08. – 05.09.).
7.3. Die Forderung gilt erst als getilgt, wenn der von Rückgriffsansprüchen unbelastete Gegenwert dem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
7.4. Kann ein Entgelt mangels Deckung nicht eingezogen werden, trägt der RepuGraph-Vertragspartner alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften.
7.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Vertragspartners sind nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind und sein Gegenanspruch im Falle der Zurückbehaltung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7.6. RepuGraph behält sich vor, den Zugang des Vertragspartners im Falle des Zahlungsverzuges nach einer schriftlichen Mahnung bis zur Begleichung der offenen Forderung zu sperren.

8. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1. Der Vertrag kommt zustande aufgrund einer Registrierung des Vertragspartners einerseits und Ausführung der Bestellung oder schriftlichen Annahme des Angebots durch RepuGraph andererseits. Die Vertragslaufzeit beginnt, wenn RepuGraph den Antrag des Unternehmens akzeptiert (i.d.R. durch Zusendung der Login-Daten).
8.2. Außer in Fällen besonderer Absprachen gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten nach Ablauf des definierten Testzeitraums. Der Vertrag kann durch den Vertragspartner schriftlich per Brief oder Fax mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Die Mindestvertragslaufzeit bleibt unberührt auch beim Wechsel zwischen verschiedenen Tarifen.
8.3. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht insbesondere bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht einer Vertragspartei.
8.4. Sobald der Vertrag über die Nutzung der einzelnen Leistungs- und Transaktionspakete und Features beendet ist, sperrt RepuGraph den entsprechenden Zugang.

9. Verfügbarkeit
9.1. Die von RepuGraph angebotenen Leistungen stehen dem Vertragspartner an 24 Stunden, sieben Tage die Woche, unter Vorbehalt unvorhersehbarer und angekündigter Downtimes aufgrund von technischen Störungen oder Wartungsarbeiten, zur Verfügung. RepuGraph verpflichtet sich alles zu tun, um dem Vertragspartner den Gebrauch des Systems während der gesamten Vertragslaufzeit zu ermöglichen. Weiterhin verpflichtet sich RepuGraph, dass sich das System während der gesamten Vertragsdauer in einem Zustand befindet, der den vertragsmäßigen Gebrauch ermöglicht.
9.2. Ausgenommen sind die Zeiten der regelmäßigen Wartung und Pflege sowie Fälle Höherer Gewalt und sonstige von RepuGraph nicht zu vertretende Leistungshindernisse. RepuGraph ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit Wartungsarbeiten und/oder technische Verbesserungen der Software durchzuführen („geplante Down-Zeiten“). Die Durchführung dieser Arbeiten erfolgt außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. RepuGraph bemüht sich die Verfügbarkeit so hoch wie möglich zu halten. Die geplanten Down-Zeiten sind bei der Bemessung der Gebühr berücksichtigt.
9.3. RepuGraph übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass E-Mails (bspw. Bewertungsmail, Erinnerungsmails) den Empfänger erreichen.

10. Gewährleistung
10.1. RepuGraph gewährleistet, dass das RepuGraph-Anwendungssystem die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Eigenschaften aufweist. Andere Eigenschaften sind nicht vereinbart.
10.2. RepuGraph übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von RepuGraph betriebene Internetseite durchgängig zur Verfügung steht. (Vgl. Nr.9)
10.3. RepuGraph übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung durch Mitarbeiter des Vertragspartners ausgelöst werden.
10.4. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners verjähren nach einem Jahr mit der Lieferung. Im Falle von Mängelansprüchen und/oder -rechten, die auf vorsätzlichen Pflichtverletzungen von RepuGraph beruhen, und/oder Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bleibt es bei der gesetzlich vorgesehenen Verjährung.

11. Haftung
11.1. RepuGraph haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von RepuGraph beruhen. Soweit RepuGraph keine vorsätzliche Pflichtverletzung zu vertreten hat und RepuGraph keine grob fahrlässige Pflichtverletzung durch RepuGraph oder dessen leitende Angestellte angelastet wird, ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
11.2. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
11.3. RepuGraph haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
11.4. RepuGraph haftet nicht für Missbräuche Dritter, insbesondere solche Personen, denen es trotz der Verwendung einer verschlüsselten SSL-Verbindung gelingen sollte, Daten auszulesen.
11.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12. Urheberrecht
12.1. Die veröffentlichten Inhalte der Webseiten und der Dienste unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jegliche vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf einer schriftlichen Genehmigung von RepuGraph oder des jeweiligen Rechteinhabers. Die unerlaubte Vervielfältigung der Inhalte, auch in Auszügen, ist nicht gestattet.

13. Schlussbedingungen / Sonstiges
13.1. Der Vertragspartner kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von RepuGraph auf Dritte übertragen.
13.2. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass RepuGraph Erklärungen mit Ausnahme von formbedürftigen Erklärungen, insbesondere Kündigung, auch auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail oder Fax) wirksam an ihn richten kann. Diese Regelung kann vertraglich außer Kraft gesetzt werden.
13.3. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von RepuGraph durch automatisierte Datenverarbeitung. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass seine Daten von RepuGraph elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
13.4. RepuGraph behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dann entsprechend mitgeteilt und veröffentlicht.

14. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Für die Beziehungen zwischen dem Vertragspartner und RepuGraph gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
14.2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von RepuGraph. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von RepuGraph.

15. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder enthalten sie eine ausfüllungsbedürftige Lücke, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen.